Links und Downloads

Hier finden Sie interessante Links und Downloads zu Themen der Frauenheilkunde und Schwangerschaft.

Werdende Mütter

Hier finden Sie interessante Links und Downloads für werdende Mütter.

Mutterschaftsrichtlinien (gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgemaßnahmen).

Mutterschutzgesetz (Richtlinien der Schutzbestimmungen der werdenden Mutter am Arbeitsplatz).

Beratung  zum Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen bietet das Gewerbeaufsichtsamt.
Ansprechpartner in der Region Wolfsburg/ Braunschweig ist das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig.

Mustervordruck zur Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes einer werdenden Mutter. Besonders in kleinen Betrieben mit wenigen Mitarbeiterinnen ist der Arbeitgeber oftmals verunsichert, wie die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes im Einzelfall erfolgen sollte. Zunächst sollte man das Mutterschutzgesetz lesen. Ein Mustervordruck kann helfen, den individuellen Arbeitsplatz zu beurteilen.
Alle werdenden Mütter sollten ihren Arbeitgeber nach einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes fragen. Der Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet. Das Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen stellt einen Bewertungsbogen für Arbeitgeber zur Verfügung.
Nach erfolgter Beurteilung des Arbeitsplatzes kann entschieden werden, ob und wer ggf. ein Beschäftigungsverbot ausspricht.
Es gibt es immer wieder Klärungsbedarf unter welchen Voraussetzungen ein Beschäftigungsverbot vom Arzt oder vom Arbeitgeber ausgesprochen werden kann oder ausgesprochen werden muss.

Beschäftigungsverbot
Es gibt es immer wieder Klärungsbedarf unter welchen Voraussetzungen ein Beschäftigungsverbot vom Arzt oder vom Arbeitgeber ausgesprochen werden kann oder ausgesprochen werden muss.
Neben dem Arzt oder Frauenarzt ist immer auch der Betriebsarzt zu Rate zu ziehen.
Werden die Anforderungen an einen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz nicht erfüllt, ist grundsätzlich von einer Gefährdung auszugehen. Der Arbeitgeber muss dann der Schwangeren einen geeigneten Arbeitsplatz oder andere Arbeitszeiten anbieten. Sind diese Maßnahmen zum Schutz von Mutter und Kind nicht umsetzbar oder nicht ausreichend, muss der Arbeitgeber die Mitarbeiterin selbst von der Arbeit freistellen.
Hierzu bedarf es weder eines ärztlichen Zeugnisses noch einer Bestätigung der Aufsichtsbehörde. Im Zweifel entscheidet das Amt für Arbeitsschutz über ein Beschäftigungsverbot.

Schwangerschaftsabbruch

Hier finden Sie Links und Downloads zum Thema Schwangerschaftsabbruch.

Schwangerschaftsberatung

Schwangerschaftsabbruch

Vertrauliche Geburt

Aktuelle Themen der Frauengesundheit

Hier finden Sie weitere interessante, sehr gut verständliche und alle Lebensbereiche abdeckende Links und Downloads vom Berufsverband Frauenärzte zu aktuellen Themen der Frauengesundheit.

Frauenärzte im Netz

Hilfe bei Alkohol und Tabakkonsum in der Schwangerschaft